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Tipps usw.
Die Mitgliedstaaten stellen sicher, dass von Gebäuden dem Eigentümer bzw. dem potenziellen Käufer oder Mieter vom Eigentümer ein Ausweis über die Gesamtenergieeffizienz vorgelegt wird.
Beim Bau, beim Verkauf oder bei der Vermietung
Die Gültigkeitsdauer des Energieausweises darf 10 Jahre nicht überschreiten.
Der Energieausweis
1.Der Verbrauchsausweis
2.Der Bedarfsausweis
Der Verbrauchsausweis ist ein Energieausweis auf Basis des Verbrauchs und kann für alle Gebäude ausgestellt werden, für die Bedarfausweis keine Pflicht ist. der ermittelte Verbrauchskennwert ist im Bandtacho eingetragen und zeigt die Energieeffizienz des Gebäudes an. der ermittelte Wert ist allerdings Abhängig vom Verhalten der Bewohner.
Der Bedarfsausweis ist ein Energieausweis auf Bedarfsbasis und ist für bestimmte Gebäude Pflicht. In ihm werden die Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf ausgewiesen, die auf einen Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Der Energiebedarf wird individuell für ein Gebäude berechnet und zeigt die energetische Qualität der Gebäudehülle und der Anlagentechnik an.
Wann und welchen Ausweis benötige ich:
Durch viele Berichte in Funk, Fernsehen und den Tageszeitungen sind viele Hausbesitzer unsicher geworden, ob sie nun einen Energieausweis benötigen.
In den nächsten Zeilen versuche ich es so einfach wie möglich zu erläutern!
Wohngebäude
Ab 01.10.2008 Nachweise Neu- und Altbau nach EnEV2007 Pflicht
Pflicht!
Bis Baujahr 1965
Bedarfausweis* ab den 01.07.2008
Baujahr 1966-1977 bis zu 4 Wohnungen
UNSANIERT Bedarfsausweis* ab den 01.01.2009
Baujahr 1966-1977 bis zu 4 Wohnungen
SANIERT** Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab den 01.01.2009
Baujahr 1966-1977 ab 5 Wohnungen
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab den 01.01.2009
Ab Baujahr 1978
Bedarfs- oder Verbrauchsausweis ab den 01.01.2009
Baujahr = Bauantrag für das Gebäude!!!!
*) bis zum 01.10.2008 konnte zwischen Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis gewählt werden!
**) auf den Stand der WSVO 1977
Pflicht für Nichtwohngebäude ist der Ausweis ab den 01.07.2009!
Alles ohne Gewähr
Hinweis!
Wer haftet wo für?
Der Bürger: schuldet dem Staat bei Vermietung und Verkauf von Immobilien das Vorlegen des Energieausweises (Ordnungswidrigkeit) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig gegen die Bestimmungen bezüglich des Energieausweises verstößt. Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu 15.000,-Euro geahndet werden.